Der OV-Stab
Der OV-Stab ist die zentrale Unterstützungseinrichtung im Ortsverband (OV). Er unterstützt den Ortsbeauftragten bei der Führung des OV. Geleitet wird der OV-Stab vom stellvertretenden Ortsbeauftragten. Im nachfolgenden finden Sie eine Auflistung der einzelnen Personen und Funktionen.
Der Ortsbeauftragte
Alexander Memmer
Der Ortsbeauftragte (OB) leitet seinen OV in eigener Verantwortung.
Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich. Zur Erreichung von strategischen Zielen bzw. Zielfindung im Ortsverband bedient er sich der Team-Strategie.
Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV.
Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.
Er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V
Der stv. Ortsbeauftragte
Kai Spielberger
Der stellvertretende Ortsbeauftragte hält dem OB den Rücken frei und unterstützt ihn in der alltäglichen Stabsarbeit. Der stv. OB hält den normalen Dienst am laufen und unterstützt den OB aktiv.
Er ist Leiter des Stabes und somit für den inneren Dienst verantwortlich.
Die Ausbildungsbeauftragte
Nina Seibel
Der Ausbildungsauftragte (AB) unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen.
Er stellt den Ausbildungsbedarf im OV fest und schlägt dem OB in Absprache mit den Beteiligten entsprechende Maßnahmen vor.
Er koordiniert und überwacht, die Grund- und Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs und Fachvorgaben; hierzu gehört insbesondere:
Festlegung von Ausbildungs-Schwerpunkten Kontrolle und Bestätigung der Ausbildungspläne für die Einheiten / Teileinheiten des OV Planung von Sonderausbildungs-Veranstaltungen Verwaltung der Ausbildungsunterlagen und Dienstvorschriften Mitwirkung bei der Lehrgangsbeschickung Überwachung der Helfer bei Ausbildungs- Veranstaltungen der Bereichsausbilder Erstellung von Nachweisen, Abgabe von Stellungnahmen Koordinierung der Ausbildungspläne, sofern der OV mehrere Einheiten hat.
Er berät und unterstützt Jugendbetreuer und Jugendgruppe bei der Ausbildung. Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird er von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt.
Er stimmt seine Maßnahmen mit der Geschäftsstelle ab.
Bei Einsätzen und Übungen kann er (bei Vorliegen der Voraussetzungen) auch Aufgaben eines Fachberaters in Führungs-/Koordinierungsstellen wahrnehmen.
Der Fachberater
Maximilian Blank
Der Fachberater (FaBe) vertritt die Interessen des THW auf verschiedenen Ebenen der Führungs- und Koordinierungs-Struktur von Anforderern / Bedarfsträgern.
Er berät Einsatzleiter,-leitungen und Stäbe über das Spektrum und Leistungsvermögen von THW-Einheiten, die Einsatztaktik, Führungsstruktur und insbesondere über die modulare Zusammenstellung von THW Potenzial für den konkreten Einsatzbedarf.
Außerhalb von Einsätzen hält er Verbindung mit Führungspersonal und -stellen Dritter, unterstützt die Einsatzvorbereitung und tauscht Erfahrungen aus.
Er handelt im Auftrag des zuständigen OB, bzw. (je nach Zuordnung) des Geschäftsführers (GF), des Landesbeauftragten (LB) oder des Präsidenten THW und nimmt initiativ mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf und bietet die Hilfe des THW an.
In vorbereiteten, fest definierten Führungsstäben / - gremien sollte er ständiges Mitglied sein, auch bei der Ausbildung und Übungen mitwirken und im Einsatz automatisch hinzugezogen werden.
Bei ad hoc zusammengestellten Führungsstäben / -gremien kann der FaBe vom Leiter angefordert werden. Er ist zum ständigen Informationsaustausch über Einsatzrelevante Fakten mit den FaBe und ggf. Führungskräften im Geschäftsführerbereich (GFB) verpflichtet.
Die Geschäftsstelle (Gst) unterstützt und koordiniert den Informationsaustausch der FaBe, sammelt und vermittelt die Daten.
Der Helfersprecher
Tim Seibel
Stellvertreter: Philipp Burkhard
Der Helfersprecher hat die Aufgabe, die Interessen der ehrenamtlichen Helferschaft gegenüber dem Ortsbeauftragten zu vertreten und bei Konflikten eine möglichst einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Er wirkt daher bei allen wichtigen Helferangelegenheit mit und hat die Möglichkeit, z.B. bei der Be- und Abberufung von Führungskräften hierzu Stellung zu nehmen. Auch bei der Dienst- und Ausbildungsplangestaltung soll er die Möglichkeit haben, die Verträglichkeit mit dem Privat- und Berufsleben zu prüfen.
Insgesamt soll er - gemeinsam mit den Helfern und den Führungskräften des Ortsverbandes - für ein Wohlfühlklima im Ortsverband sorgen. Auf Landes- und Bundesebene gibt es ebenfalls Sprecher, die die Interessen jeweils gegenüber dem Landesbeauftragten bzw. gegenüber dem Präsidenten vertreten.
Der Bundessprecher hat in wichtigen Belangen auch ein Vorspracherecht beim zuständigen Fachministerium, dem Bundesministerium des Innern.
Die Helfersprecher werden jeweils für fünf Jahre gewählt und nehmen diese Funktion als Zweitfunktion neben ihrer eigentlichen Aufgabe im Ortsverband wahr.
Der Ortsjugendbeauftragte
Jens Keiner
Der Jugendbetreuer ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e. V." und arbeitet eng mit dem Jugendgruppenleiter zusammen.
Er wird durch die Führungskräfte und Helfer des OV bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.
Er stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher. Der Jugendbetreuer ist verpflichtet:
- die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.
- die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzustimmen.
- unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
- mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken.
Die Schirrmeister
Patrick Grub & Philipp Behres
Wenn es um Reparatur defekter Ausstattung, Beschaffung oder Aussonderung geht, ist der Schirrmeister (Gerätewart) gefragt.
Er koordiniert und überwacht die Ausstattung samt Fahrzeuge. Der Schirrmeister arbeitet eng mit der Geschäftsstelle zusammen.
Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:
- Bestandserfassung und Materialkontrollen
- Erstellen und Führen von Bestandsnachweisen
- Mitwirkung bei der Einpflege in THWin Bearbeitung von Anforderungen
- Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen
- Empfang, Rücklieferung und Umtausch von Gerät und Material, o dto. für die persönliche Ausstattung der Helfer/Innen
- Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne
- Durchführung technischer Dienste (Materialerhaltungsstufe)
- Erstellung von Unfallmeldungen, Schadens- und technischen Erfahrungsberichten
- Fachtechnische Überprüfungen nach Instandsetzung.
Darüber hinaus überwacht er folgende Bereiche:
- Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
- Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
Die Stelle ist aktuell nicht besetzt
Der (BÖ) unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Helferwerbung und -erhaltung
- Kontaktpflege zu örtlichen Medien
- Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien
- Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung.
- Sicherstellung desTHW-internen Informationsfluss durch "interne Öffentlichkeitsarbeit"
- Dokumentation der Aktivitäten des OV
Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der BÖ, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, durch weitere Helfer des OV zeitbegrenzt unterstützt
Der Verwaltungsbeauftragte
Helmut Kunz
Der Verwaltungsbeauftragte (VB) erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten und unterstützt OB, OV-Stab und Einheitsführer bei administrativen Aufgaben.
Insbesondere:
- Anlagen und Bearbeitung der Helferakten
- Führung der Personalstands- und Anwesenheitslisten
- Erstellen von Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung in Zusammenarbeit mit dem AB
- Führen der Handkasse, einschl. Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen
- Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik
- Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung
- Vorbereitung der Abmahnungs- und Ausschlussverfahren
- Pflege der Daten in den THW-Datenbanken
- Einrichten und Überwachen der OV-Registratur
Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben können dem VwHe, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, zur Unterstützung andere Helfer des OV zugewiesen werden. Er arbeitet eng und vertrauensvoll mit den Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen.
Der Koch
Guido Fluck
Der Koch stellt die Versorgung des OV mit Verpflegung und die Betreuung der Helfer sicher.
Hierzu hat er:
- die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben,
- die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen,
- Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen,
- die notwendige Vorratshaltung zu betreiben,
- entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen,
- das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren.
Darüber hinaus sorgt er für die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.).
Zusätzlich ist er der Ersthelfer im OV. Der Koch ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der FGr Log / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden.
Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der Koch (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helfer des OV.
Der Koch und alle bei der Zubereitung der Verpflegung eingesetzten Helfer müssen das nach dem Bundesseuchengesetz vorgeschriebene Gesundheitszeugnis einer dafür autorisierten Untersuchungsstelle besitzen. Sind sie nicht durch ihren Beruf im Besitz der Bescheinigung, ist die Untersuchung durch den OB zu veranlassen.